Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich |
Prüfungszeit |
Prüfungsverfahren |
Punkte |
Gewichtung |
Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse |
90 Minuten |
Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar) |
100 |
20% |
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung kann grundsätzlich nicht wiederholt werden.
Prüfungsinhalte:
Gemäß § 8 AutoKflAusbV die in der Ausbildungsverordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 15 Monate sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Inhalte entspricht.
Prüfungstermin:
Erster Prüfungstag der jeweiligen Sommer- bzw. Winterprüfung
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Besteht aus vier Teilen:
Prüfungsbereich |
Prüfungszeit |
Prüfungsverfahren |
Punkte |
Gewichtung |
Wirtschafts- und Sozialkunde |
60 Minuten |
Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar) |
100 |
10% |
Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen |
90 Minuten |
Ungebunden |
100 |
25% |
Kaufmännische Unterstützungsprozesse |
90 Minuten |
Ungebunden |
100 |
25% |
Kundendienstprozesse |
20 Minuten |
Mündliche Prüfung |
|
20% |
Prüfungstermin:
Zweiter Prüfungstag der jeweiligen Sommer- bzw. Winterprüfung
Bestehensregelungen:
Abschlussprüfung ist bestanden:
- Teil 1 und Teil 2 mindestens Note 4
- Teil 2 mindestens Note 4
- Drei Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens Note 4
- In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 Note 6
Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse |
Wirtschafts- und Sozialkunde |
Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen |
Kaufmännische Unterstützungsprozesse |
Kundendienstprozesse (mündliche Prüfung) |
Teil 1 |
Teil 2 |
|||
20% |
10% |
25% |
25% |
20% |