Meldung bei Krankheit oder Abwesenheit
Der Auszubildende meldet sich am Krankheitstag bei seinem Betrieb. Der Betrieb benachrichtigt daraufhin die Berufsschule per Fax (0981/96840) oder This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. .
Bei einer Krankheitsdauer länger als 2 Tage, muss der Schüler eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) innerhalb 1 Woche, bei Blockunterricht innerhalb von 3 Tagen vorlegen.
Bei anderen Abwesenheitsgründen, wie z. B. Amtstermin, muss das Entschuldigungsformular der Schule (Sekretariat oder Klassleiter) ausgefüllt und bestätigt vom Betrieb in der Schule eingereicht werden. Wichtig ist, dass das Formular rechtzeitig vor dem Termin eingegangen ist, um ggf. Rücksprache halten zu können.
Ansonsten wird der Tag als unentschuldigter Fehltag gerechnet. Bedenken Sie bitte auch, dass unentschuldigte Fehltage ins Jahreszeugnis eingetragen werden und zu einem Bußgeldverfahren führen können.
Bitte beachten Sie:
Der Auszubildende muss versäumte Unterrichtsinhalte selbstständig nachholen.
Versäumte Leistungsnachweise sind im Regelfall bei Wiedererscheinen nachzuholen. Bei schuldhaftem Fehlen werden die Leistungsnachweise mit der Note 6 bewertet.
Weitergehende Informationen und Formulare für den Krankheitfall finden Sie hier.